Überlassungsverträge von Tierschutzorganisationen – Eigentumsrecht am Hund

Ich sitze gerade heulend am PC…Warum? Weil ich seit zwei Wochen jeden Morgen, Mittag, Abend das Profil von Lioba aufrufe und mich auf den Hund freue, der Ende September aus Rumänien kommen soll. Ich habe im Garten einen Zaun aufgebaut und stelle mir mehrmals täglich vor, wie der Alltag mit Lioba aussieht. Ich habe schon die Reise zur Abholung in Köln geplant…und nun kommt Lioba nicht…

Lioba sollte über den Verein „Pfotenhilfe ohne Grenzen e.V.“ kommen. Ich habe vor ca. zwei Wochen Kontakt zu einer sehr netten Tierschützerin des Vereins aufgenommen. Sie hat mich über (fast) alles informiert, die Selbstauskunft eingefordert und eine Vorkontrolle organisiert. Letztere verlief erwartungsgemäß positiv, so dass man mir den Überlassungsvertrag zukommen ließ. Ich habe auch neue Bilder von Lioba erhalten. Sie ist scheu, aber wunderschön!

Neben Vertragsstrafen von bis zu 1000 Euro bei Zuwiderhandlung ging aus dem Überlassungsvertrag hervor, dass ich zu keinem Zeitpunkt Eigentümer des Hundes werde. Damit möchte sich der Verein das Recht vorbehalten, den Hund bei Vertragsbruch an sich nehmen zu können. Der Verein führt unter §3 „Pflichten des Besitzers“ und unter §4 „Rechte des Eigentümers“ auf. Rechte des Besitzers (Menschen, die Tiere aus widrigen Bedingungen aufnehmen) sind nicht vorgesehen.

Ich bin der Meinung, dass der Verein durch die Vorkontrolle und div. Nachkontrollen (ohne zeitliche Festlegung) ausreichend Gelegenheit haben sollte, das Tierwohl beurteilen zu können. Also bat ich den Verein, das Eigentum am Hund nach 3 Jahren auf mich zu übertragen. Dem wurde nicht entsprochen. Mit meinem Nachbarn, der seinen Hund vom Züchter gekauft hat, habe ich mich letztens ausgetauscht. Ich habe zu ihm gesagt, dass ich keinen einzigen Grund sehe, warum man zum Züchter gehen soll. Nun kenne ich leider einen Grund.

Ich bin für den Hund alleine verantwortlich, werde ihn erziehen, alle anfallenden Kosten für ihn übernehmen und jede Minute meines Lebens mit ihm teilen. Nach den Vertragsbedingungen wird es trotzdem nie mein Hund werden – nicht nach einem Jahr, nicht nach drei, fünf oder zehn Jahren. In 5 Jahren – wenn man durch dick und dünn mit dem Hund gegangen ist – nicht sagen zu können „das ist mein Hund“….damit habe ich ein Problem.

Schade finde ich, dass die Vereine nicht offener mit dieser Thematik umgehen. Warum informiert man nicht im Vorwege die Interessenten, dass sie nicht Eigentümer der Tiere werden? Diese hätten dann keine Gelegenheit, eine emotionale Bindung aufzubauen (so wie ich (schnief)) und könnten sachlich beurteilen, ob sie damit leben könnten, zu keinem Zeitpunkt Eigentümer des Hundes zu werden.

Am Ende bleibt mir nur der Wunsch, dass Lioba ein so tolles Zuhause findet, wie sie es hier vorgefunden hätte und dass die Vereine wie „Pfotenhilfe ohne Grenzen e.V.“, „Pfotenhilfe-Ungarn e.V.“, „Projekt-Pusztahunde e.V.“ offener mit der Information zum Eigentumsvorbehalt umgehen.

Hier noch ein paar Links zum Thema:

Schutzverträge/Adoptionsverträge Eigentumsübertragung ja oder nein

(TIER-)SCHUTZVERTRÄGE AUF DEM PRÜFSTAND

Wege ins Unglück: Schutzvertrag

 

4 Responses to “Überlassungsverträge von Tierschutzorganisationen – Eigentumsrecht am Hund”

  1. Sehr geehter Herr Herrmann,

    ich bin gerade über ihren Beitrag gestoßen und möchte gerne Stellung dazu nehmen. Ich muss dazu sagen, dass ich seit Jahren aktiv für die Pfotenhilfe als Pflegestelle arbeite und Vor- bzw. Nachkontrollen mache.
    Ja, ich kann bestätigen, dass sich einige Menschen an dieser Klausel stoßen und sie nicht verstehen können. Daher weisen meine Frau und ich explzit vor einer Vermittlung darauf hin und senden vorab einen Vermittlungsvertrag zur Ansicht.
    Im laufe der Jahre hat sich herausgestellt, dass man bei einer Kontrolle den Leuten nur vor den Kopf schaut und man sich auf seine Erfahrung und sein Bauchgefühl verlassen muss. So ist es leider schon öfter einmal vorgekommen, dass wir von aufmerksamen Tierliebhabern angerufen wurden, da z.B. ein Hund bei jedem Wetter nur draußen lebt und das Haus nicht betreten darf. Die Vorkontrolle war gut und auch zur Nachkontrolle war alles toll arangiert, dass wir es so vorfanden, wie wir es gerne hätten. Danach aber wurde der Hund wieder draußen seinem Schicksal überlassen. Ohne diese Klausel im Vertrag hätten wir keine Chance gehabt diesen Hund da raus zu holen, da ja nicht grob gegen das Tierschutzgesetzt verstoßen wurde. Ein anderes Beispiel war, dass der Besitzer leider verstorben war und die Erben unter einem Vorwand den Hund bei einer Tierärztin haben einschläfern wollen. Zum Glück hatte diese uns angerufen und wir konnten den Hund aufnehmen und weiter vermitteln. Gerade in solch einem Fall möchten wir angesprochen werden, da wir die Verantwortung für ein Tier, welches wir aus dem Ausland hier her holen, nicht einfach mit der Übergabe velieren. Wie gesagt, das sind die absoluten Ausnahmen und ein normaler Tierbesitzer wird nie willkürlich der Hund wieder abgenommen. Und mal ehrlich, würder sie Ihren Hund mehr lieben, wenn es diese Klausel nicht gäbe, oder würden Sie Ihre Frau, wenn Sie verheiratet sind, weniger lieben, wenn sie keinen Ehevertrag hätten. Hier geht es doch um das Herz und nicht um die Paragraphen. Ich hoffe, sie haben durch meine Ausführungen ein wenig Verständnis dafür bekommen, warum Tierschutzvereine solche Klauseln in ihre Verträgen haben.
    Einen freundlichen Gruß
    Andreas Bommes

  2. Wir sind auch schon emotional weit mit einem Hund verbunden, den wir morgen in über 300 km Entfernung besuchen wollten und wenn es bei Ihr auch funkt am Sonntag mitnehmen wollten. Gerade haben wir den Vertragsentwurf bekommen und sind auch über diese Klausel gestolpert. Ich verstehe zwar Ihre Intention, aber teile nicht die damit verbundenen rechtliche Ausprägung. Mit Vor und Nachkontrolle und meinetwegen noch weiterem Besuch kann sich jeder ein Bild machen, wie es dem Tier geht. Ihre Aussage „es ist schon vorgekommen“ , sagt alles. Es kommen Dinge vor , bei Tieren und bei Menschen und jeder, der so etwas bemerkt, wird die entsprechenden Behörden und Institutionen informieren, die dann entsprechende Rechtsmittel haben. Aber diese Klausel ist für uns so nicht akzeptabel.

  3. Moin Herr Schell,
    schön, dass Sie meine Auffassung teilen und schade für das Tier.
    Ich verstehe nach wie vor nicht, warum die Vereine nicht mit offenen Karten spielen und von vornherein klar machen, dass das Tier im Eigentum des Vereins bleibt. Dann kann jede/r frei entscheiden, ob er/sie damit leben kann.
    Ich habe meinen jetzigen Hund aus dem Tierheim in Hamburg. Ich musste den Nachweis bringen, dass ich den Hund geimpft habe und es gab einen – kurzfristig angesetzten – Kontrollbesuch. Hätte man Skepsis, dass ich mich nicht ausreichend um den Hund kümmere, wären sicher weitere Kontrollen erfolgt. Mir sind die Befugnisse von Amtsveterinären bekannt. Diese sind vollkommen ausreichend.
    Viele Grüße,
    Dirk Herrmann

  4. Sehr geehrter Herr Herrmann,

    wir haben leider das gleiche erlebt. Auch nach mehrfach nachfrage gab die Verrein das Vertrag nicht frei. Erst nach 3 Wochen haben wir das Vertrag empfangen.

    Bei unsere erstgesprach hat der Berater dem 1. gespäch Vergessen, 2. Termin nicht eingehalten, 3. gespräch verschoben. Wir haben 2 Hunde ausgesucht, wollte aber sofort ein andere Hund vermittelen. Wir bekommen ein Video das die zusammen spielen, sollen aber ein ander nicht vertragen?!

    Alles sehr schade …. wir haben uns verliebt in diese Hunde und fuhlen uns auch richtig verarscht.

    Einige Info aus dem Vertrag.

    Der Halter räumt dem Verein jederzeit und vollumfänglich das Recht ein,
    sich in regelmäßigen Abständen, auch durch Beauftragte Dritte, über das
    Wohlergehen des Hundes sowie die Einhaltung der Vertragsbedingungen zu
    informieren und gestattet dem Verein/Beauftragten zu diesem Zweck
    Zugang zu den Räumlich keiten, insbesondere Wohnräumlichkeiten,

    Für etwaige zusätzliche Kosten, die bei dem Transport des Hundes zu dem
    Halter entstehen, hat ebenfalls der Halter aufzukommen. Er hält den
    Verein von solchen Kosten frei bzw. erstattet diese auf erstmaliges
    Auffordern durch den Verein.

    Bußgelden für jeden verstoß sind 300 bis 600 euro?!

    Und der Verein wird kontrolliert durch …?

    Mein beratung, weiter suchen und nicht ein Hund von diese Stiftung aufnehmen!

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